Großer Flohmarkt - Vorbeikommen, stöbern, feilschen und Schnäppchen ergattern!

Flohmarkt auf dem Wilhelm-Kern-Platz

XXL
Flohmarkt

Der XXL-Flohmarkt im Rahmen des Espelkamper Sommers lädt am Sonntag, den 28. Juni, von 9 bis 16 Uhr zu einem besonderen Einkaufserlebnis unter freiem Himmel ein. Besucherinnen und Besucher können nach Herzenslust stöbern, feilschen und echte Schnäppchen entdecken.

Aussteller: Eine Teilnahme ist ganz unkompliziert möglich – ohne vorherige Anmeldung und ohne Standgebühr. Einfach vorbeikommen und mitmachen. Ganz nach dem Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

 

 

XXL-Flohmarkt – das Wichtigste mit einem Blick

Wann: 28.06.2026 von 09:00 bis 16:00 Uhr

Wo: Espelkamp auf dem Wilhelm-Kern-Platz und Südseite entlang der Breslauer Straße von Höhe Wilhelm-Kern-Platz bis Höhe Zebrastreifen/Fußweg zwischen Ada Grill und Bäckerei Schmidt (gekennzeichnete bzw. angezeigte Rettungswege bzw. Besucherpfade sind freizuhalten)

Was: Trödel, gebrauchte Gegenstände, kunstgewerblichen Gegenstände, Sammelobjekte, Bekleidung und Schuhe

Standgröße: maximale Frontlänge des Standes 6 Meter, maximale Tiefe gut 3 Meter – Pavillons (3×3 Meter) sind möglich

Aufbau: zwischen 07:00 und 09:00 Uhr

Abbau: ab 15:00 Uhr möglich

Be-/Entladen: die Parkplätze in der Nähe des Wilhelm-Kern-Platzes sind zum Be- und Entladen zu nutzen. Der Platz selbst, der Grünstreifen und der Fahrrad- bzw. Fußweg dürfen nicht von Fahrzeugen zur Be- und Entladung genutzt werden

Standgebühr: keine

Anmeldung: keine

Für Rückfragen:
im Vorfeld: m.klocke@espelkamp.de , 05772/56 21 68
am Veranstaltungstag: 0175 / 937 86 74

 

Die vollständige Flohmarktordnung findet sich hier:

Details zu den Terminen:
  • Tagen
    Stunden
    Min
    Sek
  • Startdatum
    28. Juni 2026 9:00
  • Enddatum
    28. Juni 2026 16:00

Flohmarktordnung für den XXL-Flohmarkt auf dem Wilhelm-Kern-Platz, Espelkamp am 28.06.2026

I. XXL-Flohmarkt
Der XXL-Flohmarkt, der am 28.06.2026 auf dem Wilhelm-Kern-Platz, Espelkamp, stattfindet, ist eine Privatveranstaltung. Verantwortlich der Stadt Espelkamp gegenüber ist der Stadtmarketing Espelkamp e.V. als Veranstalter. Er ist berechtigt, Helfer einzusetzen, die eine schriftliche Vollmacht des Veranstalters haben. Weisungen dieser Helfer im Rahmen der Flohmarktordnung sind zu befolgen.

II. Zeit und Ort des Flohmarkts
1. Zeit:
Der XXL-Flohmarkt findet am 28.06.2026 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Der Aufbau startet um 07:00 Uhr. Die Verkaufsstände müssen bis spätestens 09:00 Uhr bestückt werden. Ab 15:00 Uhr darf mit dem Abbau gestartet werden. In der übrigen Zeit darf weder auf- noch abgebaut werden. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, von diesen Zeiten aus wichtigen Gründen (z.B. Wetter) abzuweichen.

2. Ort: Auf dem Wilhelm-Kern-Platz sowie auf der Südseite entlang der Breslauer Straße zwischen Wilhelm-Kern-Platz und Höhe Zebrastreifen/Fußweg zwischen Bäckerei Schmidt und Ada Grill. Ausgenommen sind gekennzeichnete oder anderweitig angezeigte Flächen, die als Rettungs- und Besucherwege freigehalten werden müssen.

3. Be- und Entladung
Die Parkplätze in der Nähe und rund um den Wilhelm-Kern-Platz sind für die Be- und Entladung zu nutzen. Rad- bzw. Fußweg sowie Grünstreifen und der Wilhelm-Kern-Platz selbst dürfen nicht von Fahrzeugen zur Be- und Entladung genutzt werden.

III. Erlaubte Tätigkeiten
1. Der Flohmarkt ist kein Markt im Sinne der Ge¬werbeordnung. Vorwiegend gewerbliche Betä¬tigung ist unbeschadet der hierfür erforderlichen Erlaubnisse im Rahmen der geltenden Bestim¬mungen nur gestattet, soweit sie dem Zweck dieser Veranstaltung dient. Dieses entscheidet der Veranstalter von Fall zu Fall nach eigenem Er¬messen
2. Gestattet ist der Verkauf von
a) Trödel
b) gebrauchten Gegenständen
c) kunstgewerblichen Gegenständen
d) Sammelobjekten
e) Bekleidung und Schuhe
3. Gestattet sind ferner Tätigkeiten, die der Unter¬haltung oder Belustigung des Publikums dienen. Darbietungen mit elektro-akustischen Verstärkern bedürfen einer Erlaubnis durch den Veranstalter.
4. Gestattet werden kann der gewerbsmäßige Verkauf von
a) Handwerkswaren
b) Waren, die dem Verzehr (z. B. Getränke, Würst¬chen, Eis, Süßigkeiten) oder
c) der Unterhaltung oder Belustigung (z.B. Luft¬ballons, geringwertiges Spielzeug) dienen
5. Das Aufstellen von Informationsständen und das Verteilen von Flugblättern ist nur mit Geneh¬migung des Veranstalters gestattet.

Nicht erlaubter Verkauf

Nicht gestattet ist der Verkauf folgender Waren und Gegenstände:
a. original verpackte Waren und anderweitig erkennbare Neuwaren
b. Waren, die noch vollkommen ungebraucht sind
c. Waren gleicher Gattung in größerem Um¬fang; d.h. mehr als 10 Gegenstände völlig gleicher Art (z.B. mehr als 10 Handy-Taschen, o.ä.), ausgenommen sind anerkannte Samm¬ler-Waren, wie Sammeltassen, Bücher, Gläser, Briefmarken usw.
d. pornographische Produkte und Publikatio¬nen
e. Waren mit NS-Symbolen oder kriegsverherr¬lichende Publikationen
f. Publikationen politischer Parteien
g. Waffen aller Art, auch Deko-Waffen und Imitationen
h. alle Elektro- und Elektronikgegenstände nach 1975, insbesondere Autoradios, Handys, Handy- und Computer-Teile, einschl. Software
j. Lebensmittel und Verbrauchsgüter des täg¬lichen Bedarfs (z.B. Waschmittel, Kosmetik usw.)
k. Fahrräder und Fahrrad-Teile
l. lebende oder tote Tiere
m. alle Gegenstände, die aus gesetzlichen Gründen unter Verkaufsverbote fallen
Die vom Veranstalter beauftragten Personen können darüber hinaus jederzeit durch Wei¬sung den Verkauf eines oder mehrerer Gegen¬stände verbieten.

IV. Zulassung zum Flohmarkt

1. Die Benutzung des Flohmarktes ist jedermann gestattet, der eine nach III. erlaubte Tätigkeit aus¬übt, sofern Platz vorhanden ist. Eine besondere Erlaubnis ist in der
Regel nicht erforderlich. Es wird keine Standgebühr erhoben.

2. Wer jedoch eine nach III. erlaubte Tätigkeit ge¬werbsmäßig ausübt, bedarf neben
einer Erlaubnis nach der Gewerbeord¬nung oder nach dem Gaststättengesetzeiner Erlaubnis des Veranstalters. Dazu ist eine schriftliche Anfrage zu stellen entweder an

Stadtmarketing Espelkamp e.V.
z.Hd. Marcel Klocke
Wilhelm-Kern-Platz 1
32339 Espelkamp

oder per E-Mail an m.klocke@espelkamp.de

3. Nach III. erlaubte Tätigkeiten, durch deren Aus¬übung andere Flohmarktaussteller, Besucher oder Anwohner des Flohmarktgeländes in besonderem Maße behindert oder belästigt werden können (z. B. Darbietung unter Verwendung von Elektro-akustischen Verstärkern, sonstige mit beson¬derem Lärm verbundene Tätigkeiten), bedürfen einer vorherigen Erlaubnis des Veranstalters.

V. Benutzung und Besuch des Flohmarktes
1. Soweit nicht nach III. 5 oder IV. 2. oder 3. eine beson¬dere Erlaubnis erforderlich ist, dürfen Flohmarkt¬aussteller während der Flohmarktzeiten auf dem Flohmarktgelände unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Flohmarktbenutzer und des Publikumsverkehrs nach eigenen Gutdünken den Platz, den sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen, auswählen, Tische, Kästen und Ge¬stelle aufstellen, Waren lagern und auslegen. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Der ausgewählte Platz soll in der Regel eine Frontlänge von 6 m nicht überschreiten.

2. Jeder Flohmarktaussteller muss den von ihm benutzen Platz in unbeschädigtem und sauberem Zustand zurücklassen. Sollte der Platz nicht in sauberem Zustand verlassen werden, stellen wir dem Standinhaber die Reinigungskosten in Rechnung. Die Aufsichts¬personen können ein Pfand verlangen, welches bei Flohmarkt-Ende zurückgegeben wird.
Es ist nicht gestattet
a) Gehwegbefestigungen, Mauern, Gitter, Masten, Beleuchtungskörper, Bäume oder Sträucher durch Keile, Nägel, Schrauben, Draht, Klebstoff, Farbe oder auf andere Weise zu beschädigen
b) Zettel und Plakate anzukleben
c) offenes Feuer zu entzünden
d) Grünflächen mit Fahrzeugen zu befahren
e) Hunde sind an der Leine zu führen.
f) der Betrieb von Generatoren bedarf der Geneh¬migung. Diese ist jederzeit widerruflich.

VI. Verhalten auf dem Flohmarkt, Zuwiderhandlungen

1. Die Bestimmung dieser „Flohmarktordnung“ sind von allen Flohmarktausstellern und -besu¬chern zu beachten und einzuhalten.
2. Zuwiderhandlungen werden dem Flohmarkt¬veranstalter gemeldet. Dieser ist berechtigt:
a) Personen, deren Tätigkeit nach III. oder IV. nicht gestattet ist, die nicht im Besitz der nach III.5, V2. oder 3. erforderlichen Erlaubnis sind, oder die er¬heblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen Be¬stimmungen dieser Flohmarktordnung verstoßen, von der Benutzung oder dem Besuch des Floh¬marktes auszuschließen.
b) Personen, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stören, vom Flohmarktgelände zu ver¬weisen.
3. Gegebenenfalls treffen die Polizei oder die zustän¬digen Dienststellen der Stadt die erforderlichen Maßnahmen.
4. Mit der Teilnahme am Flohmarkt erklären sich die Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden und auch damit, sich jederzeit gegenüber den vom Veranstalter beauftrag¬ten Personen auszuweisen.

VII. Haftung
Die Flohmarktaussteller haften für alle bei der Be¬nutzung des Flohmarktes entstehenden Schäden, die von ihnen verursacht werden.

Der Veranstalter des Flohmarktes

Stadtmarketing Espelkamp e.V.
Wilhelm-Kern-Platz 1
32339 Espelkamp

Fotos
Details zu den Terminen:
  • Tagen
    Stunden
    Min
    Sek
  • Startdatum
    28. Juni 2026 9:00
  • Enddatum
    28. Juni 2026 16:00